Energiemanagement
Einführung und Optimierung von Energiemanagementsystemen
Alle Managementsysteme haben einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess zum Ziel, der den innerbetrieblichen und äußeren Veränderungen Rechnung trägt. Das übergeordnete Ziel des Energiemanagements ist die Steigerung der Energieeffizienz, also der ressourcenschonende Umgang mit eingesetzten Energieträgern.
Ein funktionsfähiges Energiemanagementsystem bildet letztlich die Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sonderregelungen, die Unternehmen im Rahmen des internationalen Wettbewerbs eingeräumt werden. Ein Energiemanagementsystem muss deshalb folgende Elemente umfassen:
- Formulierung der Effizienzstrategie und Verankerung in der Unternehmensstrategie
- Erfassung der energetischen Ausgangsbasis und Formulierung von Energiezielen
- Identifikation von Effizienzpotentialen und Einführung eines Energie-Controllings
- Kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der Energieeffizienz
Pureenergy berät und begleitet Sie bei der Einführung eines Energiemanagementsystems. Dabei berücksichtigen wir unternehmensspezifische Energieaspekte in allen relevanten Prozessen. Da nur passgenaue Ergebnisse in der Praxis bestehen können, gibt es bei uns keine Lösungen von der Stange.
Wichtige Eckpfeiler der EU-Richtilinie und nationale Umsetzung:
- (§7) Energieeffizienzverpflichtungssystem: Energieverteiler oder Energieeinzelhandelsunternehmen sollen verpflichtet werden, Energiesparmaßnahmen durchzuführen oder in Auftrag zu geben, mit denen Energie in Höhe von 1,5 Prozent des Absatzes aus dem Vorjahr eingespart wird. Oder Einführung alternativer Maßnahmen um dieselbe Menge an Energie einzusparen.
- (§8) Förderung von Energieaudits und Energiemanagementsystemen in Unternehmen.
Die EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) sieht in diesem Jahr bereits die Umsetzung der ersten Ziele vor. Daraus ergeben sich für alle Herausforderungen. Der Bundestag hat am 5. Februar 2015 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des Paragrafen 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373, 18/3788) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (18/3934) angenommen.
Am 6. März 2015 hat der Bundesrat den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie gebilligt.
- (§9) Der Energieverbrauch soll flächendeckend über individuelle Zähler erfasst werden.
Der BMWi Rolloutplan für intelligente Zähler (iZ) und Messsysteme (iMSys) sieht eine stufenweise Einführung unter der Option von Bündelangeboten und einer Kostenobergrenze für den Verbraucher vor.
Das bedeutet kurz- bis mittelfristig werden sich alle Unternehmen / Einrichtungen mit dem Thema Energiemanagement auseinandersetzen müssen. Damit werden Energiemanagementsysteme für verschiedenste Zielgruppen aus Kosten- und Imagegründen attraktiv oder gesetzlich bindend.
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